Welche Krankenkasse übernimmt Schwimmkurse für Kinder?
Geschrieben von:
Valentin Kaymer und Bünyamin Sarikaya
Geschäftsführung Nessy GmbH
Experten für Schwimmunterricht
Veröffentlicht: 12.08.2025

Eltern fragen uns immer wieder: „Welche Krankenkasse übernimmt eigentlich Schwimmkurse für Kinder?“
Die kurze Antwort: Klassische Schwimmlernkurse (z. B. für das Seepferdchen) werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen – Babyschwimmkurse hingegen oft schon.
In diesem Artikel zeigen wir dir, wann es Zuschüsse gibt, wie hoch diese ausfallen und wie du sie beantragen kannst.
1. Was übernehmen die Krankenkassen?
💧 Babyschwimmen / Kleinkinderschwimmen
Viele gesetzliche Krankenkassen gewähren Zuschüsse für Babyschwimmen (meist im Alter von ca. 3 bis 18 Monaten).
- Typisch sind 70 % der Kurskosten, maximal 100 € pro Kalenderjahr (Quelle: gkv-netzwerk.de).
- Die Höhe und Bedingungen hängen von der jeweiligen Krankenkasse ab.
Beispiel AOK:
AOK-Versicherte können einmalig bis zu 85 € für einen Schwimmlern- oder Babyschwimmkurs erhalten.
- Voraussetzung: Vorlage einer Rechnung oder eines Schwimmzeugnisses (z. B. Seepferdchen) zur Abrechnung (Quelle: Küchen Fibel).
🏊 Weitere Zusatzleistungen
- Manche Kassen übernehmen Babyschwimmen komplett.
- Andere erstatten 70–80 %, oft mit Höchstgrenzen von 50 € bis 300 €.
- Bonusprogramme: Teilnahme an Gesundheitskursen (inkl. Babyschwimmen) wird oft mit Punkten oder Prämien belohnt.
2. Was wird nicht übernommen?
Klassische Schwimmlernkurse (z. B. für das Seepferdchen) gelten nicht als Präventionsmaßnahme im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen – daher keine Kostenerstattung (Quelle: elternjournal.net).
3. So sicherst du dir den Zuschuss
- Bei der Krankenkasse nachfragen – telefonisch oder über das Online-Kundenportal.
- Formulare & Nachweise bereithalten: Rechnung, Teilnahmebestätigung, ggf. Schwimmabzeichen.
- Fristen beachten: Einige Kassen erstatten nur, wenn der Antrag vor Kursbeginn eingereicht wird.
- Bonusprogramme prüfen: Manche Familien profitieren doppelt.
4. Alternative Förderungen
- Bildungs- und Teilhabepaket (BuT): Für Familien mit Kinderzuschlag, Bürgergeld oder Wohngeld können Schwimmkurse gefördert werden (Quelle: schwimmschule-frosch.com).
- Regionale Initiativen: Manche Bundesländer oder Kommunen vergeben Schwimmgutscheine – z. B. Bayern. Allerdings berichten Medien wie die BILD, dass diese nicht immer flächendeckend angenommen werden.
5. Kurz zusammengefasst
| Kursart | Kassenleistung möglich? | |------------------------------------|-------------------------| | Babyschwimmen / Kleinkinderschwimmen | ✅ Ja, teils bis 70–100 € | | Klassischer Schwimmlernkurs | ❌ In der Regel: Nein |
💡 Unser Tipp: Es lohnt sich immer, direkt bei deiner Krankenkasse nachzufragen – die Leistungen unterscheiden sich stark.
Weiterführende Artikel bei Nessy
- Ängstliche Kinder im Schwimmunterricht – Ein Leitfaden für Eltern
- Wasserangst verstehen und überwinden – so begleitest du dein Kind
📅 Jetzt informieren
Du möchtest wissen, welche Schwimmkurse bei Nessy für dein Kind geeignet sind und ob deine Krankenkasse diese unterstützt?
➡️ Hier Kontakt aufnehmen und beraten lassen